Allgemeine Geschäftsbedingungen | People Concept
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB

Die Leistungen von PeopleConcept umfassen die Beratung für unterschiedliche HR-Dienstleistungen. Zudem kann die Firma People Concept Aufträge für die Suche und Selektion von Fachspezialisten, Kaderleuten und Managern über-nehmen. Die Aufträge können in Form von Mandats- oder Erfolgsaufträgen stattfinden. Mit dem Empfang eines von People Concept zugestellten Bewerberdossiers stimmt der Kunden den AGB automatisch zu und die nachfolgenden Konditionen sind rechtswirksam.

 

 

2. Honorare

 

2.1 HR-Beratung, Projekte und Coachings

Die Berechnung der Honorare für HR-Beratungen / Projekte und Businesscoachings erfolgt nach Tagessätzen oder bei Bedarf nach Stundensätzen und werden in separaten Vereinbarungen geregelt.

 

2.2. Executive Search auf Mandatsbasis

Die Höhe des Honorars auf Mandatsbasis ist abhängig von der Komplexität, dem Leistungsumfang und dem Schwierigkeits-grad und wird grundsätzlich in einem definierten Pauschal-honorar oder einem Prozentsatz des Bruttogehalts verrechnet.
Bei Mandatserteilung wird eine erste Initialzahlung fällig, deren Höhe individuell festgelegt wird. Der Restbetrag wird ebenfalls individuell festgelegt und kann in weiteren Teilzahlungsschritten erfolgen.

 

2.3 Executive Search auf Erfolgsbasis

Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten, ohne Mandatsauftrag, gelten folgende Honoraransätze:
• Bruttojahresgehalt bis CHF 150’000.– 18% des Bruttojahresgehalts
• Bruttojahresgehalt bis CHF 200’000.– 20% des Bruttojahresgehalts
• Bruttojahresgehalt bis CHF 300’000.– 25% des Bruttojahresgehalts
• Bruttojahresgehalt > CHF 300’000 gelten individuelle Vereinbarungen
Das Bruttogehalt beinhaltet jeweils fixe und variable Lohnbestandteile (verrechenbarer Ansatz: 80% der max. variablen Jahresprovision / Boni). Das Honorar wird fällig, wenn der vermittelte Kandidat den Arbeitsvertrag unterzeichnet hat. Dies gilt für sämtliche vermittelten Kandidaten, welche innerhalb von 12 Monaten seit Präsentation des Dossiers angestellt werden (Kandidatenschutz).

 

 

3. Zusatzdienstleistungen

Inserate, Assessment Center, Eignungstests, HR-Profiling und andere bedürfnisbezogene Dienstleistungen, erfolgen in Absprache mit dem Auftraggeber. Die Kosten werden dem Auftraggeber nach Aufwand separat in Rechnung gestellt.

 

 

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Ausführung des Vermittlungsauftrags nötigen Informationen rechtzeitig vor-zulegen. Hintergrundinformationen, welche das künftige Arbeitsverhältnis massgebend beeinflussen könnten sind zudem in datenschutzkonformer Form offenzulegen.

 

 

5. Erfolgsgarantie

Sollte ein Arbeitsvertrag innerhalb der ersten drei Monaten aufgelöst werden, so hat der Auftraggeber Anspruch auf
eine einmalige und kostenlose Nachrekrutierung (Präsentation von max. 3 neuen Kandidaten). Von dieser Regelung ausge-schlossen sind Vertragsauflösungen, die nicht im direkten Einflussbereich von PeopleConcept liegen wie z.B. Krankheit, Unfall, Arbeitsplatzabbau, Reorganisation, Übernahme, Fusion oder markante Änderungen des Stellen- oder Anforderungs-profils.

 

 

6. Datenschutz

PeopleConcept leitet Informationen und Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und der Kandidaten weiter. Alle Informationen sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und alle Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Daten- und Persönlichkeitsschutz sind einzuhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich über sämtliche Kandidateninformationen, striktes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzuleiten – darunter fallen auch Firmen, welche durch Beteiligung mit dem Auftraggeber verbunden sind. Geschieht dies dennoch, so gilt der Auftrag als erfüllt und das volle Honorar ist geschuldet. Für das Einholen von Referenzen ist vorgängig eine Einwilligung von PeopleConcept erforderlich. Nach Abschluss des Prozesses sind sämtliche Daten der Kandidaten vollumgänglich zu vernichten.

 

 

7. Konditionen

Das Honorar versteht sich rein netto exkl. MwSt., zahlbar innert 14 Tagen ab Rechnungsstellung.

 

 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizer Recht ist anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der People Concept Herzog – HR Executive Solutions.